Werte Seebesucher,
mit dem Eintritt auf dem Gelände oder Kauf der Tickets oder Spielkarten erkennen Sie diese allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Die jeweils gültigen Preise und Öffnungszeiten sind dem Aushang an der Kasse, unseren Informationsblättern und den Informationen auf unseren Internetpräsentationen zu entnehmen. Die Hinweise unseres Personals sind zu beachten. Gelöste Eintrittskarten oder Tickets werden nicht zurückgenommen und bei Verlust nicht ersetzt.
Auf den gesamten Anlagen, einschließlich der Toiletten, ist das Rauchen streng verboten.
Unsere Gastronomie bietet Ihnen ein buntes Angebot an Getränken und Speisen. Um die Preise familiengerecht halten zu können, appellieren wir an Ihr Verständnis, dass wir das Mitbringen von Speisen und Getränken nicht gestatten können. Davon ausgenommen ist Babynahrung, die wir Ihnen auch gerne erwärmen.
Grillen oder Feuerstellen können vom Betreiber betrieben werden, als Gast bitte darauf achten das kein Grillen, Feuer und Shisha gestattet ist.
Unsere Einrichtung dient der Bewegung und dem Spiel, was Umsicht und gegenseitige Rücksichtnahme gegenüber anderen Gästen erfordert. Der Betreiber übernimmt keine Betreuungspflicht der Kinder. Diese liegt ausschließlich bei der/den Begleitpersonen/en.
Alle Einrichtungen der Anlage dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung genutzt werden. Die Nutzung sämtlicher Spielgeräte und Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers die Einrichtung in einem gebrauchsfähigen und sicheren Zustand zu erhalten.
Der Betreiber übernimmt für Verlust oder Beschädigung von mitgeführten Gegenständen keine Haftung. Der Gast haftet ohne Verschuldensnachweis für alle Sachschäden am Vermögen des Betreibers, die durch ihn, seine Person bzw. die Teilnehmer der Gruppenveranstaltung während des Besuches verursacht werden. Der Gast hat die Pflicht, Beschädigungen der Anlage oder des Inventars unverzüglich mitzuteilen. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Betreibers, seiner gesetzlichen Vertreter sowie seiner Erfüllungsgehilfen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung der Veranstaltung nicht gefährdet wird, haften der Betreiber, seine gesetzlichen Vertreter sowie seine Erfüllungsgehilfen nicht. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Gastes, die dem Betreiber zurechenbar sind. Der Gast stellt den Betreiber von allen Nachteilen frei, die ihm durch Dritte wegen schädigender Handlungen des Gastes – gleichgültig ob vorsätzlich oder fahrlässig – entstehen können.
Kinder im Alter ab 14 Jahren dürfen die Anlagen und Einrichtungen ohne Begleitung eines Erwachsenen besuchen. Hierzu bedarf es der Vorlage einer schriftlichen Erklärung eines Erziehungsberechtigten. Der Betreiber übernimmt keine Betreuungspflicht dieser Kinder. Kinder im Alter bis einschließlich 13 Jahre können die Anlagen und Einrichtungen nur in Begleitung eines erziehungsberechtigten Erwachsenen besuchen.
Wird die maximale Besucherzahl überschritten, so können der Betreiber, seine gesetzlichen Vertreter sowie seine Erfüllungsgehilfen den Zutritt weiterer Besucher einschränken. Mit Wartezeiten ist dann zu rechnen. Der allgemeine Betrieb oder Teile der Anlagen können zeitweise eingeschränkt werden. Ansprüche gegen den Betreiber aus diesen Einschränkungen sind ausgeschlossen. Für abhanden gekommene Gegenstände und Kleidung, auch aus geschlossenen Behältnissen, übernimmt der Betreiber keine Haftung. Fundsachen werden nach gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
Den Anweisungen des Betreibers, seiner gesetzlichen Vertreter sowie seiner Erfüllungsgehilfen ist unbedingt Folge zu leisten. Gäste, die gegen die Grundsätze dieser Ordnung handeln oder Anweisungen nicht beachten, können im Einzelfall zeitlich begrenzt oder auch dauerhaft von der Nutzung der Anlage ausgeschlossen werden. Ticket oder Spielpreise werden in diesem Fall nicht erstattet. Im Interesse aller Gäste behalten sich der Betreiber, seine gesetzlichen Vertreter sowie seine Erfüllungsgehilfen vor, Gästen, deren Zulassung zum Besuch der Anlage bedenklich erscheint (z.B. erkennbar alkoholisiert, etc.), den Zutritt ohne Angabe von Gründen zu verwehren. Geben Sie vor Verlassen der Anlage ausgeliehene Gegenstände (beispielsweise Wakeboards, Westen, Neoprene, Schläger, Bälle, Spielbretter, usw.) bitte wieder an den Ausgaben zurück. Bei Beschädigung oder Verlust ist Ersatz zu leisten.
Privat ist das Filmen und Fotografieren in unserer Anlage grundsätzlich erlaubt. Jedoch dürfen fremde Personen nur mit deren Zustimmung aufgenommen werden. Fotografien für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedürfen einer vorherigen schriftlichen Genehmigung durch den Betreiber.
Drohnenflüge und aufnahmen sind nicht gestattet. Sondererlaubnisse können beim Betreiber zu Film- oder Fotoprojekten nach vorheriger Anfrage erteilt werden.
Als Erlebnis-, Erholungs- und Freizeitareal mit Sport-,Spiel- und Badeangeboten sind Drogen und übermäßiger Alkoholkonsum auf dem Areal nicht gestattet.